Bundesverband der IT-Anwender legt Gespräche über indirekte Nutzung mit SAP auf Eis
Bereits im Herbst 2018 hatte der Bundesverband der IT-Anwender e.V. (VOICE) Kartellbeschwerde gegen die SAP eingereicht. Dabei geht es um die Frage der sogenannten „indirekten Nutzung“ einer Software. SAP sollte zu einer Interoperabilität mit Systemen anderer Hersteller bewegt werden, die laut Interpretation von VOICE das Urheberrecht auch vorschreibt. Wegen fehlender Bereitschaft der SAP, auf die Forderungen von VOICE einzugehen, erklärte der Bundesverband die anschließenden Gespräche für gescheitert. Die Angelegenheit liegt aktuell beim Bundeskartellamt.
Unter der indirekten Nutzung einer Software ist die Nutzung der Software von einer anderen externen Drittanbieter-Software – z.B. über eine Schnittstelle – gemeint. Der Zugriff über Schnittstellen ist bei Software-Umgebungen nicht unüblich, denn nur selten bilden die Standardlösungen einer Software alle benötigten Unternehmensprozesse ab.
Bei den Gesprächen zwischen VOICE und SAP ging es im Wesentlichen um drei Forderungen, die Voice erfüllt sehen möchte:
1. Die SAP muss das geltende Urheberrecht in Bezug auf indirekte Nutzung/digital Access anerkennen.
2. In den Fällen, in denen das Urheberrecht eine lizenzpflichtige Nutzung in dem Bereich digital Access erkennt, muss SAP ein Berechnungsverfahren anbieten, das es dem Nutzer erlaubt, für seinen Einsatzfall die Kosten der lizenzpflichtigen indirekten Nutzung zu berechnen.
3. Für neue Fälle von indirekter Nutzung/digital Access, die heute noch nicht erkennbar sind, fordert VOICE ein belastbares gemeinsames Verfahren zwischen SAP und den jeweiligen Anwendern, mit dem innerhalb von maximal drei Monaten festgestellt werden kann, ab dieser neue Einsatzfall lizenzpflichtig ist. Auch für solche Fälle muss die Berechnung der Lizenzkosten nach einer Formel ermittelbar sein.
Der Fortgang des Kartellverfahrens bleibt abzuwarten.
